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Pflegekasse

Bis zu 131 € monatlich – ohne Eigenanteil

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Er beträgt aktuell bis zu 131 € pro Monat und kann für Alltagshilfe und Haushaltshilfe eingesetzt werden. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben. Der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen vorgesehen und wird davon nicht abgezogen. Auch Angehörige, die die Pflege übernehmen, werden dadurch entlastet.

Wofür darf der Betrag verwendet werden?

  • Haushaltshilfe: Reinigen, Wäsche, Aufräumen, Bettwäsche wechseln
  • Einkaufs- und Botengänge sowie Begleitung zu Terminen
  • Unterstützung im Alltag und Betreuung zur Entlastung der Angehörigen
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht

Ablauf in 4 Schritten

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Wir klären mit Ihnen in einem kostenlosen Gespräch, ob ein Pflegegrad vorliegt. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu.

  2. 2

    Leistungen festlegen

    Gemeinsam legen wir fest, was Sie brauchen: Haushaltshilfe, Einkäufe, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung im Tagesablauf.

  3. 3

    Abtretungserklärung unterschreiben

    Mit Ihrer Unterschrift dürfen wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie müssen keine Rechnungen vorstrecken und nichts einreichen.

  4. 4

    Einsätze starten – wir übernehmen den Papierkram

    Jeder Einsatz wird dokumentiert. Die Abrechnung reichen wir monatlich bei Ihrer Pflegekasse ein.

Benötigte Unterlagen

  • Name, Adresse und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
  • Name der Pflegekasse und Versichertennummer
  • Nachweis über den Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse)
  • Unterschriebene Abtretungserklärung (Vordruck erhalten Sie von uns)
  • Bei Vertretung: Vollmacht oder Betreuerausweis

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Beratung anfragen

Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen für Sie über die Pflegekasse abrechenbar sind.

Felder mit * sind Pflichtfelder. Sie können das Formular vollständig per Tastatur ausfüllen – mit Tab zum nächsten Feld und Enter zum Absenden.

* Pflichtfelder

Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung. Details klärt Ihre Pflegekasse.