Pflegekasse
Bis zu 131 € monatlich – ohne Eigenanteil
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Er beträgt aktuell bis zu 131 € pro Monat und kann für Alltagshilfe und Haushaltshilfe eingesetzt werden. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben. Der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen vorgesehen und wird davon nicht abgezogen. Auch Angehörige, die die Pflege übernehmen, werden dadurch entlastet.
Wofür darf der Betrag verwendet werden?
- Haushaltshilfe: Reinigen, Wäsche, Aufräumen, Bettwäsche wechseln
- Einkaufs- und Botengänge sowie Begleitung zu Terminen
- Unterstützung im Alltag und Betreuung zur Entlastung der Angehörigen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
Ablauf in 4 Schritten
- 1
Anspruch prüfen
Wir klären mit Ihnen in einem kostenlosen Gespräch, ob ein Pflegegrad vorliegt. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu.
- 2
Leistungen festlegen
Gemeinsam legen wir fest, was Sie brauchen: Haushaltshilfe, Einkäufe, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung im Tagesablauf.
- 3
Abtretungserklärung unterschreiben
Mit Ihrer Unterschrift dürfen wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie müssen keine Rechnungen vorstrecken und nichts einreichen.
- 4
Einsätze starten – wir übernehmen den Papierkram
Jeder Einsatz wird dokumentiert. Die Abrechnung reichen wir monatlich bei Ihrer Pflegekasse ein.
Benötigte Unterlagen
- Name, Adresse und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Name der Pflegekasse und Versichertennummer
- Nachweis über den Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse)
- Unterschriebene Abtretungserklärung (Vordruck erhalten Sie von uns)
- Bei Vertretung: Vollmacht oder Betreuerausweis
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Beratung anfragen
Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen für Sie über die Pflegekasse abrechenbar sind.
Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung. Details klärt Ihre Pflegekasse.